Kürzung der Regelleistung während eines Klinik- oder Kuraufenthaltes ?Zur Kürzung der Regelleistung während eines Klinik- oder Kurauf-enthaltes - weil dort freie Kost gewährt wird - fehlt es im Gesetz an einer Rechtsgrundlage. Dem SGB II liegt zur Gleichbehandlung der Hilfebedürftigen und zur Verwaltungsvereinbarung eine Pauschalierung der Regelleistung zu Grunde. Der Leistungsträger ist daher nicht berechtigt, die Leistung abzusenken, wenn ausnahmsweise einmal ein Teilbedarf nur in reduzierter Höhe anfällt. Das Prinzip der Pauschalierung besteht gerade darin, Besonderheiten des Einzelfalles auszublenden.Sozialgericht Leipzig S 7 AS 687/07 ER vom 23.10.2007 Eine Berücksichtigung der in einer stationären Einrichtung zur Verfügung gestellten Ernährung als Einkommen nach § 11 SGB II würde zu einer Umgehung des Grundprinzips der Pauschalierung führen. Unabhängig davon käme eine Berücksichtigung wegen fehlenden Marktwerts nicht in Betracht. Entgegen der vom 13. Senat des LSG (Beschluss vom 29. Januar 2007 – L 13 AS 14/06 ER ) vertretenen Auffassung folgt aus der Zahlungsverpflichtung des Kranken- oder Rentenversicherungsträgers für die Verpflegung nicht deren Marktwert, desgleichen nicht aus der behaupteten Kostenersparnis des Leistungsempfängers. Maßgebend kann allein sein, ob die Verpflegung auch anderweitig verwertet werden kann. Ein entsprechender Markt ist dem Senat nicht bekannt. LSG Niedersachsen-Bremen L 8 AS 186/07 vom 30.07.2007 |